Deutsche Gesellschaft für Kinesiologie

Mitgliedschaftsformen & Voraussetzungen

Ob Sie bereits mit Kinesiologie arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder die Verbandsarbeit unterstützen möchten: Die DGAK bietet unterschiedliche Mitgliedschaftsformen. Hier finden Sie die jeweiligen Voraussetzungen.

Aktive Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder weisen ihre kinesiologische Qualifikation nach, orientieren sich an den Ethischen Grundlagen der DGAK und unterliegen der Fortbildungspflicht.

Für die Aufnahme benötigen Sie:
  • einen schriftlichen Aufnahmeantrag;
  • die erforderlichen Kursnachweise;
  • jeweils 20 Stunden angeleitete Anwendung, Eigenprozesse und selbst durchgeführte Balancen;
  • eine Supervisionssitzung zur Aufnahmebalance.
Dabei wird geprüft, ob Sie Kinesiologie entsprechend den Ethischen Grundlagen anwenden. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Annahme der DGAK.

Die Mitgliedslevel

Level 1

Mindestens 150 Stunden aus der DGAK-Kursliste, einschließlich Touch for Health I. Die Kurse müssen aus mindestens zwei Kinesiologie-Richtungen stammen. Wiederholungen werden zur Hälfte angerechnet; höchstens zwei Wiederholungen sind anerkennungsfähig.

Level 2

Die Voraussetzungen entsprechen Level 1, mit mindestens 300 Kursstunden einschließlich Touch for Health I. Für den Wechsel aus Level 1 senden Sie die zusätzlichen Kurszertifikate an die Geschäftsstelle.

Level 3

Mindestens 500 Kursstunden einschließlich Touch for Health I–III. Hinzu kommen:
  • eine praktische, mündliche und schriftliche Qualifikation mit der Balance einer fremden Person sowie Eigenfeedback und Supervisoren-Feedback;
  • drei Fallbeschreibungen mit jeweils sechs Sitzungen oder sechs Fallbeschreibungen mit jeweils mindestens drei Sitzungen;
  • eine schriftliche Darstellung eines weiterführenden Eigenprozesses;
  • ein Nachweis über Kenntnisse in Gesprächsführung.

Passive Mitgliedschaft

Sie möchten die Kinesiologie und die Arbeit der DGAK unterstützen? Als passives Mitglied sind Sie herzlich willkommen.

Sie erhalten die Newsletter und können an der jährlichen Mitgliederversammlung teilnehmen. Passive Mitglieder haben dort kein Stimmrecht.

Mitgliedschaft während der Ausbildung

Auch während Ihrer kinesiologischen Ausbildung können Sie zur DGAK gehören und das Verbandsleben kennenlernen.

Als Ausbildungsteilnehmende können Sie:
  • an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen;
  • in KompetenzTeams mitarbeiten;
  • am DGAK-MitgliederTag teilnehmen;
  • Broschüren und Flyer der DGAK für Ihre Öffentlichkeitsarbeit erwerben.

Mitgliedsbeiträge

  • Aktive Mitgliedschaft: 190 Euro jährlich. Der Einzug erfolgt im Juni/Juli per Lastschrift.
  • Passive Mitgliedschaft: 60 Euro jährlich.
  • Mitgliedschaft während der Ausbildung: 60 Euro jährlich.

Ihr Weg in die DGAK

Die Anträge und erforderlichen Nachweise finden Sie unter „Mitglied werden“. Für Fragen zur Aufnahme steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mehr über die Angebote für Mitglieder erfahren Sie unter „Ihre Vorteile“.